Von wegen Gutschein
Etikettenschwindel in der deutschen Wirtschaft. Nicht gerade eine Lappalie, aber doch ein beherrschbares Ärgernis dachte ich noch Anfang des Jahres 2011. Damals las ich in dem Buch „Der Informations-Crash: Wie wir systematisch für dumm verkauft werden“ quer. Las beispielsweise von Produkt-Packungen, die größer erscheinen sollen als sie sind. Mehr Beispiele habe ich mir nicht gemerkt, also kann meine Erschütterung damals nicht ganz so groß gewesen sein.
Doch inzwischen bin ich auch in meinem persönlichen Leben über mehrere Beispiele von völliger Intransparenz oder gar bewusster Irreführung der Verbraucher gestolpert und verspüre eine Welle der Dankbarkeit für die Unternehmer, die nicht in dieser Flutwelle mitschwimmen.
Nie wäre ich auf die Idee gekommen, dass mein Energieversorger mit einem Neukunden-Bonus oder Gutschein in Höhe von 60 Euro wirbt, von dem ich nicht gleich bei Vertragsabschluss profitieren kann. Aber nein, im Kleingedruckten heißt es: „Sie erhalten den Bonus nach 12 Monaten ununterbrochener Belieferung in Form einer einmaligen Gutschrift auf die nächste Jahresverbrauchs- oder Schlussrechnung“. Also im Klartext: Das Unternehmen macht den Umsatz heute und ich bekomme die Gutschrift über-über-übermorgen, nämlich mit der nächsten Jahresrechnung im Oktober 2012. Neukundin bin ich allerdings 16 Monate vorher geworden, im Juni 2011.
Noch skuriller ist das Erlebnis eines Familienmitgliedes mit dem freundlichen Gutschein eines Reiseanbieters. 100 Euro Gutschein – prima, da freut sich doch jeder! Hinterher erfuhr man allerdings, dass der Gutschein nur dann eingelöst werden kann, wenn noch mal eine Reise gebucht wird mit Mindestwert von 500 Euro. Und wenn man dann diese Hürde genommen hat, dann hat man noch eine 3. Reise zu buchen, bei der die 100 Euro dann tatsächlich gegengerechnet werden.
Nachdem ich mir diesen Fall auf der Zunge zergehen habe lassen, wird es mir beim Thema „Etikettenschwindel“ künftig nie mehr an aussagekräftigen Beispielen mangeln.
Karinamo